Berufskraftfahrer-Qualifikation

Rede zu Protokoll zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Wir erwarten von Transporteuren, dass sie schnell, effizient und zuverlässig liefern. Transport und Logistik bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft und unseres täglichen Lebens. Unser Wirtschaftsstandort Deutschland hängt in hohem Maße von leistungs­fä­hig­er Logistik ab. Die Branche ist dazu auf nachweisbar gut qualifizierte Berufs­kraft­fahr­en­de angewiesen.

In der Vergangenheit häuften sich jedoch Hinweise auf unberechtigt ausgestellte Nach­weise zu Aus- und Weiterbildungen für Berufskraftfahrende. Die gesetzlich vor­geschrie­benen Weiterbildungspflichten werden immer wieder gar nicht oder in nur un­zu­reich­ender Form erfüllt. Die Überwachung der Ausbildungsstätten gestaltet sich bis­lang jedoch sehr schwierig. Das liegt auch an der zerklüfteten un­über­sicht­lich­en Struk­tur in Deutschland. Zu wissen, welche Behörde in welchem Bundesland zu­stän­dig ist, ist eine Wissenschaft für sich.

Mit dem vorliegenden Gesetz wird auf diese Probleme, wenigstens zum Teil, reagiert. Es ist richtig und wichtig, dass wir nun Möglichkeiten zur Kontrolle und zum Ver­häng­en von Bußgeldern verbessern. Nur mit strengeren Sanktionen können wir die schwarz­en Schafe der Branche härter treffen und den ehrlichen Fahrerinnnen und Fahr­ern, Unternehmen und Fahrschulen helfen.

Wir hätten aber noch weiter gehen können. Weitergehenden Vorschlägen aus der Transport- und Lo­gis­tik­branche wollen wir in einem nächsten Schritt entsprechen. Wir wollen einheitliche Anerkennungs- und Überwachungssysteme, ein zen­trales Register der Ausbildungsstätten mit Teilnehmerdokumentation und einen bun­des­weiten Fahrer-Qualifikationsnachweis als Ersatz für die Eintragung der Schlüs­sel­zahl 95 einführen. Unser Ent­schließ­ungs­an­trag der Koalitionsfraktionen greift damit die Er­geb­nisse der öffentlichen Anhörung auf. Unser Antrag trifft auf breite Zu­stimmung, auch aus der Opposition. Wir sind uns alle einig, dass es mit dem Gesetz zur Be­rufs­kraft­fahrerqualifikation weitergehen muss. Es ist ein „work in progress“.

Dabei ist es wichtig, dass die zu planenden Systeme von Anfang an modernen An­sprüchen an Digitalisierung gerecht werden. Mit einem dezentral einsehbaren zen­tral­en Register kann vor allem die geforderte und für effektive Kontrollen notwendige Tran­sparenz geschaffen werden. Die Genehmigungs- und die Prüfungsbehörden wür­den ihnen vorgelegte Nachweise nachvollziehbar, unbürokratisch und schnell über­prüf­en können.

Erst mit moderner Kommunikations- und Datenbanktechnik werden wir den Be­trugs­mög­lichkeiten wirklich einen Riegel vorschieben. In einem Zentralregister können die Daten der Ausbildungsteilnehmer und der Ausbildungsstätten mit geringem Aufwand mit­einander abgeglichen werden. Wir wollen Manipulationen verhindern und Büro­kra­tien ab­bauen. Dazu gehört auch, dass ein bundesweit als Karte ausgegebener Fahr­er­­qua­li­fi­ka­tions­nachweis den bürokratischen Aufwand für alle Betroffenen reduzieren wird. Wer­den auch für die Karte digitale Einsatzmöglichkeiten zukunftsoffen er­mög­licht, kann sie ein großer Gewinn gegenüber der aktuell gängigen Praxis werden.

Dieser „work in progress“ sollte jetzt mit Hochdruck vorangetrieben werden. Wir er­wart­en, dass wir noch in dieser Legislaturperiode Planungsergebnisse mit Um­setz­ungs­­perspektive vorgelegt bekommen. Wir wollen noch gesetzgeberisch tätig werden. Des­halb ist es wichtig, dass wir spätestens Ende März nächsten Jahres im Ausschuss in­for­miert werden.

Durchaus zu Recht werden nun einige fragen: warum wurde der Hochdruck nicht schon früher eingesetzt und das heute zu beschließende Gesetz entsprechend ge­än­dert. Schnell, effizient und zuverlässig sollte ja nicht nur die Transportbranche sein, son­dern auch unsere Gesetzgebungsprozesse. Von uns hier im Bundestag und von der Re­gierung erwartet die Bevölkerung eine hohe Leistungsfähigkeit und her­vor­ra­gende Produkte. Wie passt das zu einem Gesetzbeschluss, der direkt die nächste Än­derung einfordert?

Einerseits passt das durchaus, denn selbstverständlich müssen wir Gesetze auf ihre Wirksamkeit überprüfen und gegebenenfalls weiter verbessern. Andererseits wussten wir seit langem, was wir in diesem Fall noch besser machen sollten. Dies verleitet mich zu einer kleinen Randnotiz:

Als ich hier im Bundestag in dieser Legislaturperiode neu anfing, wir dann die große Ko­alition bildeten und uns fortan auf eine überwältigende Mehrheit im Parlament stütz­­en konnten, kam das Gefühl auf, jetzt können wir etwas bewegen. Wir haben auch sehr viel bewegt und wichtige Beschlüsse gefasst. Aber seien wir ehrlich: wir haben auch vieles noch nicht hinbekommen. Und dafür werden wir kritisiert – wir werden selten auch gelobt für die Dinge die voran gehen, häufiger aber kritisiert für das was liegen blieb.

Bereits vor über zwei Jahren besprachen wir in kleiner Runde mit den Fachleuten des Ministeriums unsere Vorstellungen bezüglich eines Zentralregisters. Als zuständige Berichterstatter der Koalitionsfraktionen waren wir uns einig. Wir wollten diese Möglichkeit und Umsetzungsvorschläge dazu geprüft sehen. Bei mehreren Folge­ge­spräch­en unter Beteiligung der thematisch verantwortlichen politischen Führung des Hau­ses haben wir unsere Erwartungen wiederholt unterstrichen.

Mit dem heute be­schlossenen parlamentarischen Auftrag an die Regierung gehen wir einen Weg, der meines Erachtens nicht nötig gewesen wäre. Wir könnten schon viel weiter sein. Wenn wir schnell, ef­fi­zient und zuverlässig sein wollen, wie es uns die Fahrerinnen und Fahrer auf ihren Lkws vormachen, müssen wir auch unsere eigenen Prozesse noch deutlich verbessern – hier im Haus und in der Zusammenarbeit zwischen Par­la­ment und Ministerien.